Die vielseitigste und schönste Insel der Balearen, Mallorca, bietet mit ihrem ganzjährigen milden Klima und der mediterranen Lebensart einen perfekten Rahmen für Auswanderer und somit für den Aufbau einer neuen Lebensexistenz. Verwirklichen Sie Ihren Traum dort zu leben, wo andere Urlaub machen.
Island-Vacation.de betreut seit 11 Jahren auf Mallorca Kunden aus ganz Europa, speziell auch den deutschen Markt, vorangig mit dem Schwerpunkt Ferien-Immobilien. Seit 2009 auch Wohn-Immobilien in der Langzeitvermietung, mit Unterstützung fachmännischer und insbesondere erfahrener Kollegen , vielsprachig - nicht nur für deutschsprachige Kunden - gerne auch Interessenten aus Italien, Spanien und England!
Als Langzeit Vermietungsagentur auf Mallorca bieten wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine umfangsreiche Auswahl an Mietobjekten auf Mallorca: Wohnungen, Appartements, Studio-Appartements, Penthousewohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften zur Miete Mallorca, Villen mit Meerblick, Chalets zur Miete, Dorfhäuser, Landhäuser und Fincas.
Wohnungen, Villen und Fincas auf Mallorca - Vermietungen auf Dauer / Langzeit
Folgende Wohnimmobilien / Apartments / Häuser sind derzeit zur Dauer-Vermietung im Angebot:
Studio in
Paguera / Mallorca
Objekt-Nr. M3035
1 Wohn-/Schlafzimmer
1 Bad
direkt am Strand
erstklassiger Meerblick
Miete 400 EUR / Monat
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Studios in
Costa de la Calma / Mallorca
Objekt-Nr. M4035
1 Schlafzimmer
1 Bad
30 qm Wohnfläche
Miete 350 EUR / Monat
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Apartment in
Santa Ponsa / Mallorca
Objekt-Nr. M4038
2 Schlafzimmer
1 Bad
45 qm Wohnfläche
direkt am Strand
Miete 400 EUR / Monat
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Apartment in
Portals Nous / Mallorca
Objekt-Nr. M4128
1 Schlafzimmer
1 Bad
55 qm Wohnfläche, priv. Garten
Miete 500 EUR / Monat
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Wohnung in
Sant Elm- San Telmo / Mallorca
Objekt-Nr. M5220
3 Schlafzimmer
1 Bad
110 qm Wohnfläche, Kauf optional: 265.000 EUR
Miete 650 EUR / Monat
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Apartment in
Sol de Mallorca / Mallorca
Objekt-Nr. M4120
2 Schlafzimmer
1 Bad
97 qm Wohnfläche, mit Pool
Miete 750 EUR / Monat
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Haus in
Caliva / Mallorca
Objekt-Nr. M5260
4 Schlafzimmer
2 Bäder
217 qm Wohnfläche
321 qm Grundstück
Miete 1.600 EUR / Monat
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Haus in
Sol de Mallorca / Mallorca
Objekt-Nr. M5150
5 Schlafzimmer
4 Bäder
140 qm Wohnfläche, 300 qm Grundstück, mit Pool
Miete 1.500 EUR / Monat
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Haus in
Costa de la Calma / Mallorca
Objekt-Nr. M5190
5 Schlafzimmer
5 Bäder
310 qm Wohnfläche, 1100 qm Grundstück, mit Pool
Miete 2.500 EUR / Monat
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Hier zu den Vermietungsangeboten der Ferienwohnungen Mallorca, nur in der Nebensaison (November bis März / April) !
Langzeitvermietung Nebensaison / Überwintern auf Mallorca
Was bei einer privaten Anmietung (nur bei Dauervermietungen) einer Wohnung oder Villa auf Mallorca beachten sollten:
Verschiedene Arten von Mietverhältnissen in Mallorca und Spanien?
Was für Mietverhältnisse muss ich in Spanien unterscheiden?
Es können - grob betrachtet - drei Arten von Mietverhältnissen unterschieden werden:
- der Wohnraummietvertrag als Hauptwohnsitz des Mieters,
- sonstige Raummietverträge umfassen alle anderen Arten von Vermietung, wie z.B. die Vermietung von Bungalows, Apartments als Zweit- oder Ferienresidenz,
- gewerbliche Mietverträge über Geschäftslokale, Büroräume etc.
Langzeitmietverhältnisse in Spanien / Mallorca
Langzeitmietverhältnisse sind in Spanien rechtlich sogar noch mehr geschützt als in Deutschland. Langzeitmietverhältnisse werden in Spanien durch das LAU (Ley de Arendamientos Urbanos) geregelt. Als Langzeitmietverhältnisse gelten nach dem LAU Mietverhältnisse, bei der die Wohnung vom Mieter als Erstwohnsitz genutzt wird. Die Dauer des Mietvertrages ist hier nicht entscheidend.
Nach dem LAU können seit dem 24.11.1995 Mietdauer und Mietpreis frei bestimmt werden. Nach dem LAU verlängern sich Langzeitmietverhältnisse automatisch immer um ein Jahr bis zu 5 Jahren, es sei den der Mieter kündigt einen Monat vor Ablauf eines Jahres bzw. einen Monat vor dem Verlängerungszeitpunkt. Schon oft ist es vorgekommen, dass ein Hausbesitzer seine Immobilie vermietet und nach einem Jahr beschließt, selber in das Haus einziehen zu wollen. Stellt sich nun aber der Vermieter quer und will nicht ausziehen, hat der Hausbesitzer schlechte Karten. Selbst bei Eigenbedarf des Vermieters muss der Mieter nicht ausziehen. Einzigste Ausnahme: der Vermieter hat vorher im Vertrag ein genaues Ende des Vertrages zwecks Eigennutzung eingetragen. Dann muss der Eigentümer zu diesem Datum aber auch tatsächlich einziehen.
In Folge der spanischen Wohnungsgestze und auch weil es für viele gewinnbringender ist, nur kurzfristig an Touristen zu hohen Preisen zu vermieten, finden sich, insbesondere an den Küstenorten, immer weniger Vermieter, die Ihre Immobilien an Langzeitmieter vermieten wollen. So ist es für Mietsuchende sehr schwierig in Spanien langfristig zu einem günstigen Preis eine Immobilie zu mieten. Anders als in Deutschland hat der Mieter bei Schäden in der Wohnung kein Recht auf Mietminderung. Unterlässt der Mieter die Zahlung so kann der Mieter die Räumungsklage einreichen.
Kann ein spanischer Mietvertrag im Grundbuch eingetragen werden?
Auch hier muss zwischen Wohnmietverträgen und sonstiger Raummiete (gewerbliche Immobilien, Zeitmietverträge u.a.) unterschieden werden. Bei Wohnmietverträgen (Hauptwohnsitz) besteht für eine gesetzlich geschützte Frist von 5 Jahren auch für den neuen Erwerber einer Immobilie kein Kündigungsrecht, auch wenn der Mietvertrag nicht im Grundbuch eingetragen ist. Sieht der Vertrag hingegen eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren vor und ist nicht im Grundbuch eingetragen, so muss der neue Eigentümer nur maximal 5 Jahre unkündbarer Laufzeit respektieren.
Bei sonstigen Raummietverträgen, z.B. einem gewerblichen Mietobjekt, ist der Erwerber der Immobilie gar nicht an den Mietvertrag gebunden, wenn dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist. Er könnte den Mieter daher auffordern, die Räumlichkeiten sofort zu räumen, auch wenn dieser einen langjährigen Mietvertrag besitzt. Eine andere Frage ist sicherlich, ob dem Mieter Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Eigentümer zustehen.
Voraussetzung für eine Grundbucheintragung ist, dass ein notariell beurkundeter Mietvertrag vorliegt und die Immobilie selbst und der Vermieter als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
TIPP: Da in Spanien der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" stark ausgehöhlt ist, empfehlen wir Ihnen insbesondere bei gewerblichen Mietverträgen als Mieter eine notarielle Beurkundung des Vertrages zu verlangen, damit die Eintragung ins Grundbuch vorgenommen werden kann.